Zahlreiche Polizisten bauen sich vor der St. Pauli Fankneipe „Jolly Roger“ auf und sprühen Unmengen von Reizgas durch die Eingangstür. Nach kurzer Zeit stürmt der Trupp in die Kneipe herein. So ist es auf einem [extern] Video zu sehen (ab Minute 3:11). Warum es zu dem Einsatz gegen die Kneipe kam, ist zunächst völlig unklar. Die Polizei schweigt mit Verweis auf interne Ermittlungen, spricht wenige Tage später dann von Barhockern, die aus der Kneipe auf die Beamten geworfen worden seien. Der Betreiberverein des „Jolly Roger“, Ballkult e.V., bestreitet dies. (mehr…)
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Die Polizei darf Versammlungen in geschlossenen Räumen nur aufsuchen, wenn es konkrete Hinweise auf Gefahren oder Störungen gibt. Das hat das hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Im Jahr 2006 hatte der Versammlungsleiter zwei auf einer Podiumsdiskussion anwesenden Zivilpolizisten des Raumes verwiesen. Das juristische Nachspiel endet nun gar damit, dass die Rechtsaufaffassung des Gerichts Eingang in das neue bayerische Versammlungsgesetz finden soll.
In Hamburg werden gerade vor dem Verwaltungsgericht zwei Verfahren wegen polizeilicher Willkür in Zusammenhang mit Demonstrationen geführt. Zur Verhandlung stehen zwei Demonstrationsauflösungen durch die Polizei, die als rechtswidrig empfunden werden. Kai von Appen hat dazu einen schönen Kommentar in der taz verfasst:
Die Lethargie scheint oft nachvollziehbar: Was bringt es denn, wenn das Verwaltungsgericht nach Jahren entscheidet, dass ein lang zurückliegender Polizeieingriff rechtswidrig war? Wen interessiert’s, könnte man sich fragen. Und doch ist das zu kurz gedacht.
Sicher: Polizeiführer wie Peter Born und Hartmut Dudde sind Überzeugungstäter. Sie wissen genau, was sie nicht dürfen – und sie tun es dennoch. So gibt Born zu, beim Schanzenfest den Schulterblatt-Boulevard aufgemischt zu haben, bevor es überhaupt zu Krawall gekommen ist. „Heute fangen wir mal an“, wollen Zeugen zudem aus dem Munde von Dudde an Kollegen gehört haben: „Haut mal schön rein.“
Doch Gerichtsurteile zeigen auch Wirkung. So bei der leidigen Praxis, das Tragen von Transparenten an der Seite einer Demo zu untersagen. Seitdem eine Klage bei Gericht anhängig ist, ist diese Auflage aus dem Repertoire gestrichen worden. Auch die Praxis der einschließenden Begleitung – „Wanderkessel“ genannt – steht zurzeit zur Disposition.
Und Urteile können den Politikern, die für die parlamentarische Kontrolle der Polizei zuständig sind, um die Ohren gehauen werden. Denn diese haben in den letzten Jahren zu oft Unrecht durch die Polizei obrigkeitshörig abgenickt – auch und gerade die oppositionellen Sozialdemokraten.
Spiegel Online hat sich in dem Video Polizei und Fussballfans: Schläge, Pfefferspray und die Verhältnismässigkeit dem Thema Polizeigewalt gegen Ballsportfreunde gewidmet
Die taz berichtet:
Drei freie Fotografen sind in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch von der Polizei bei ihrer Arbeit behindert worden. Sie wollten gegen 23.45 Uhr die rund eine halbe Stunde zuvor von Linken angegriffene Diskothek Jeton fotografieren. Dort seien sie von Polizeibeamten eingekesselt worden, obwohl sie um den Hals gehängte Ausweise als Journalisten erkennbar gemacht hätten, heißt es in einem Beschwerdebrief an den Polizeipräsidenten. Ein Polizeisprecher bestätigte den Eingang der Beschwerde. Man prüfe den Sachverhalt.
Insgesamt seien sie rund 30 Minuten festgehalten worden, berichten die Fotografen. Auch seien sie aufgefordert worden, die Kameras abzugeben. Erst nachdem sie per Handy einen Anwalt und die Polizeipressestelle kontaktiert hatten, hätten sie ihre Arbeit fortsetzen können.
AnzeigeDie Polizei wolle Journalisten nicht bei ihrer Arbeit behindern, sagte Polizeisprecher Thomas Neuendorf. Allerdings könne es sein, dass in Einzelfällen Polizeimaßnahmen gestört würden. „Der pauschale Verdacht, dass die Polizei gegen Reporter vorgeht, die Aktionen linker Gruppen dokumentieren, ist Unsinn“, betonte Neuendorf.
Unsinn, is klar… Ebenfalls zur Lektüre empfohlen der Kommentar von Peter Anonym dazu.
Im Zuge des Hamburger Schanzenfests am vergangenen Samstag hat eine(?) Einheit der Bereitschaftspolizei die St. Pauli Fankneipe Jolly Roger überfallen. In einer Pressemitteilung des Betreibervereins heisst es:
Hamburg, den 7. Juli 2009: Vier ausgeschlagene Zähne, schwere Stauchungen und Prellungen, Massenpanik sowie dutzende Gäste, die sich aufgrund von Reizgas übergeben – das ist die Bilanz eines massiven Polizeieinsatzes in der FC St. Pauli Fankneipe „Jolly Roger“ in der Nacht vom 4. auf den 5. Juli 2009. […] Diese gipfelten in einer gewaltsamen Erstürmung der Lokalität, in der etwa 60 der Gäste Schutz gesucht hatten. Stephan D., Geschäftsführer des „Jolly Roger“: „Innerhalb von wenigen Minuten war die ganze Bar voll mit Reizgas. Die Gäste sind in Panik auf die Toiletten und ins Getränkelager in den Keller geflüchtet, vermummte Polizisten mit Schlagstöcken hinterher. Wir sind immer noch total geschockt und fassungslos.“ Ulrike S. war mit fast 30 weiteren Gästen im Keller: „Wir standen da und konnten nicht raus. Oben im Laden hat man keine Luft mehr bekommen und vor der Tür hielten die Wasserwerfer drauf. Wen hätten wir denn anrufen sollen? – 110?“
In diesem Youtube-Video sieht man ab Minute 3:11 sehr deutlich, wie die Polizei von Aussen Unmengen von Reizgas in die voll besetzte Kneipe feuerten. Einem anwesenden Journalisten wurden bei dem Überfall mit einem Schlagstock mehrere Zähne ausgeschlagen:

Spiegel Online berichtet dazu:
Einen der Anhänger erwischte es besonders schlimm. Sven Klein stand beim Abzug der Polizei nach eigenen Angaben einige Meter entfernt vom Eingang der Kneipe und beobachtete die Szenerie, als „mir plötzlich einer der Polizisten mit einem Knüppel ins Gesicht schlug“. Klein hat keine Erklärung für die Attacke, bei der er vier Zähne verlor. Der St. Pauli-Fan, dem eine aufwendige Zahn-OP droht, will jetzt rechtliche Schritte gegen die Polizei einleiten.
Der FC St. Pauli hat die Hamburger Polizei mitlerweile zu einer Stellungnahme aufgefordert. Diese verweigert eine solche jedoch mit der Begründung, dass derzeit interne Ermittlungen stattfinden. Laut einem Bericht der Hamburger Morgenpost hat das Ganze auch bereits jetzt ein juristisches Nachspiel. Auch auf politischer Ebene könnte der Polizeieinsatz zum Schanzenfest Konsequenzen haben, die GAL fordert bereits eine Sondersitzung des Innenausschusses.
Der Blog Ringfahndung kommentiert das Geschehene wie folgt:
Das Machtmonopol der Polizei gehört zu den sensibelsten Machtbefugnissen, die wir Bürger in die Hände der Exekutive gelegt haben. Missbrauchen Polizisten diese Macht, und werden, wie in der Nacht der Schanzenkrawalle beim Überfall auf das Jolly Roger zu vermuten ist, selbst zu “Spielern”, dann zerbricht etwas dieser Demokratie wesenhaftes.
Selbstverständlich erwarte ich von jedem Polizisten, egal, wie lange er schon im Dienst ist, wie sehr das Adrenalin auch in seinen Schläfen pocht, dass er jedes Gegenüber abwägt und zugunsten der Rechte dieses Menschen den Knüppel stecken lässt. Denn nur unter dieser Prämisse räume ich ihm dieses Monopol ein. Bewahrheiten sich die Vermutungen, dass sich hier “erlebnisorientierte” Polizei-Beamte an St. Pauli-Fans gerecht haben, so erlischt diese Machtübertragung. Es wird geradezu zur Bürgerpflicht, sich zu wehren!
Dass die Möglichkeiten, sich mit den Mitteln des Rechtsstaates zu wehren mitunter stark begrenzt sind, resümiert riotpropaganda:
Das auf Grund fehlender individueller Kennzeichnung es eh kaum möglich sein wird den um sich schlagenden Beamten ausfindig zu machen. Dazu kommt, dass in Hamburg schon Beamte mit ganz anderen Übergriffen ungestraft davon gekommen sind (Brechmitteleinsatz, Schüsse in den Rücken und Übergriffe auf Demonstrationen).
Beim metronaut gibt es eine Dokumentation über Polizeiübergriffe am Rande der versuchten Besetzung des Berliner Flughafens Tempelhof. In einem Video von Spiegel TV online sieht man auch sehr gut, wie die Polizei grundlos Menschen geschlagen hat. Das obligatorische und zu oft schon selbst erlebte „Machen Sie die Kamera aus!“ fehlt auch nicht.
Die Berliner Polizei hat vergangene Woche eine Pressekonferenz in Zusammenhang mit dem für Juni geplanten Bildungsstreik aufgelöst. Alle Teilnehmer*innen, inklusive der Journalist*innen, erhielten Platzverweise, es wurden angeblich Verfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet. Die Polizei interpretierte das Treffen offensichtlich als eine Versammlung im Sinne des Gesetzes, welche einer Anmeldung bedarft hätte. Der Journalist Björn Kietzmann war vor Ort und berichtet in der Jungen Welt:
Plötzlich stürmt ein Dutzend behelmter Polizisten heran. Die Cafétische werden umstellt. Es wird rumgebrüllt: »Hey du da! Laß sofort das telefonieren sein!« Weitere Polizisten kommen hinzu. Ein anwesender Journalist zückt seine Kamera. Sekunden später tritt ein Beamter an den Pressefotografen heran. »Wir haben den konkreten Verdacht, daß Sie die hier gemachten Fotos veröffentlichen werden. Sollten Sie weiter fotografieren, werden wir Ihre Kamera beschlagnahmen«. Der Fotograf entgegnet, daß er Journalist sei. Schroffe Antwort: »Meine Ansage war kein Diskussionsbeitrag«.
Bei Radio Corax aus Halle gibt es dazu ein Interview mit dem Presseprecher der Bildungsstreikinitiative. Der AStA der Freien Universität hat eine Pressemitteilung dazu veröffentlicht. Die Deutsche Journalisten Union fordert eine Entschuldigung von der Polizei und hat Protestbriefe an Polizeipräsident Dieter Glietsch und Innensenator Ehrhart Körting (SPD) geschrieben. Die Junge Welt hat ein Interview mit Andreas Köhn, dem stellvertretenden Landesbezirksleiter von ver.di Berlin-Brandenburg, veröffentlicht („Das war kein Einzelfall. Wir haben es leider immer wieder erlebt, daß die Berliner Polizei die Presse gesetzeswidrig behindert hat.“) Bei Björn Kietzmann gibt’s Fotos vom Polizeieinsatz.
Etwa 50 Angehörige der linken Szene haben am Samstagabend vor der Polizeiwache in der Groner Landstraße gegen polizeiliche Maßnahmen in Friedland demonstriert.
So wurde gegen drei der Antifaschisten bereits am Freitagabend in Friedland ein Platzverweis bis zum Samstagabend erteilt. Die Betroffenen hatten versucht, in den Bäumen nahe dem Heimkehrerdenkmal ein Transparent mit der Aufschrift „Lieber pink im Herzen als braun in der Birne“ aufzuhängen. Die Polizei bemerkte die geplante Protestaktion und beschlagnahmte die Kletterutensilien der Göttinger sowie ein Spielzeugpolizeiauto. Einer der Betroffenen sagte gegenüber dem StadtRadio, die Beschlagnahmung und die Platzverweise zielten darauf ab, jegliche Meinungsäußerung gegen Neonazis zu verhindern. Ihr Anwalt sprach von einem „unverschämten Handeln“ der Polizei, gegen das er gerichtlich vorgehen werde. Die beschlagnahmten Gegenstände erhielten die Protestierenden am Samstagabend zurück, woraufhin die Demonstration vor der Polizeiwache beendet wurde.
Ausschlaggebend ist meist, was in polizeilichen Dateien über die Ausreisewilligen gespeichert ist, dazu kann schon ein Polizeikontakt reichen (mehr…)