Der niedersächsische Landtag debattierte am 7. Oktober in Hannover über die Einführung eines niedersächsischen Versammlungsgesetzes. Die Grünen hatten einen entsprechenden Entwurf vorgelegt. Seit der Föderalismusreform können die Bundesländer eigene Versammlungsgesetze erlassen. Diese Gelegenheit wollten die Grünen dafür nutzen, „das geltende Versammlungsrecht zu reformieren, zu modernisieren und an die höchstrichterliche Rechtsprechung anzupassen.“ Die Landesregierung sieht dies offenbar anders und attestierte dem Entwurf, er sei wirklichkeitsfremd. Ein Vorwurf, den die Opposition in der Diskussion berechtigter Weise an die regierungstragenden Parteien zurück gab.
Kern der Diskussion im Landtag war die Forderung der Grünen nach einer Kennzeichnungspflicht von Polizisten auf Versammlungen. „Die Polizeibeamten müssen als solche erkennbar sein und Namensschilder tragen oder durch eine anderweitige Kennzeichnung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer identifizierbar sein“ heisst es entsprechend in §4 des grünen Gesetzesentwurfs. „Polizei und TeilnehmerInnen sollen so weit wie möglich vertrauensvoll kooperieren. Dafür ist es eine gegenseitige Identifikation nötig“, begründeten die Grünen diesen Vorstoß.
Stichhaltige Argumente gegen die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten hatte Hans-Christian Biallas von der CDU nicht vorzuweisen. Vielmehr polemisierte er fortwährend, die Grünen säten in ihrem Gesetzesentwurf Misstrauen gegenüber der Polizei. Warum er jedoch im Umkehrschluß die Polizei von jeglichem Fehlverhalten frei sprach, blieb unklar. Logische Konsequenz dieser Argumentation wäre die Abschaffung des verwaltungsrechtlichen Klageweges gegen polizeiliche Maßnahmen.
Weiterhin behauptete Biallas, in der Bundesrepublik hätte es noch nie Polizeiübergriffe auf friedliche Demonstranten gegeben. „Das ist völlig unhistorisch. Der Mann hat schlicht und ergreifend keine Ahnung, wenn er das hier behauptet“, warf ihm daraufhin der innenpolitische Sprecher der Grünen, Ralf Briese vor.
Ein einziges Argument gegen eine Kennzeichnungspflicht lieferte der als Hardliner bekannte Innenminister Uwe Schünemann. Es sei mit dem Schutz der Privatsphäre der Beamten nicht zu vereinbaren, dass sie Namensschilder tragen müssten. Zudem stellte Schünemann fest, es sei insofern „völlig klar, dass wir das nicht mitmachen“. Da konnten die Grünen noch so oft einwerfen, dass ihr Entwurf aus diesem Grund explizit das Tragen einer Nummer als Alternative zu einem Namensschild vorsieht. Hier sah Schünemann plötzlich eine zu große Distanz zwischen Polizisten und Bürgern, die er verhindern wolle. Schließlich gebe es die Verpflichtung für die Beamten, sich auszuweisen, wenn dieses in der Situation möglich sei. „Das tun sie aber nicht!“, brachte Ursula Helmhold ihre Demonstrationserfahrung ein.
Kritik am Gesetzesentwurf gab es auch aus den Reihen der Linken, die den einzelnen Bestandteilen zwar Zustimmten, aber Zweifel an der politischen Wirkung hatten. Die innenpolitische Sprecherein Pia-Beate Zimmermann sagte, sie sei unsicher, ob der „Gesetzesentwurf für die hiesige Koalition und insbesondere für den hiesigen Innenminister Schünemann nicht eher eine Steilvorlage ist, um in Sachen Versammlungsrecht bayerische Verhältnisse zu etablieren.“
Im Januar 2009 werde die Landesregierung einen eigenen Gesetzesentwurf zum Versammlungsrecht vorlegen, kündigte Innenminister Schünemann an. Ziel sei es, sich dabei mit allen norddeutschen Ländern abzustimmen. Aus Bremen sei bereits die Möglichkeit einer Zusammenarbeit signalisiert worden. Mit Hamburg seien die Verhandlungen allerdings ins Stocken geraten, seit die Grünen dort an der Regierung beteiligt sind. Die taz berichtete am 4.10., dass der CDU Entwurf ein “Militanzverbot” und stärkere Daten-Erhebungen im Vorfeld von Demonstrationen vorsieht. Auch die erste Debatte zum Thema im Landtag lässt nun starke Zweifel daran aufkommen, dass in Niedersachsen ein versammlungsfreundlicheres Gesetz erlassen wird.
besonders schön auch, dass biallas zugibt, keine ahnung von demonstrationen zu haben, er aber trotzdem glaube, dass es keine gewalt gegen friedlich demonstranten gegeben hätte.
eines meiner persönlichen highlights ist auch die Ruege durch den Präsidenten: „Sie haben das Wort Spinner benutzt, dies ist nicht parlamentsfähig“…
Aber sind wir mal ehrlich: Was soll so ein Namensschild schon bringen? Man glaubt gar nicht wie schnell so ein Schild abgenommen, beziehungsweise verdeckt ist…
@ACAB: Nach Deiner Argumentation kann man gleich jeglichen Versuch kodifierten Rechts sein lassen, weil gewiefte Straftäter natürlich Wege suchen werden, ihre Identifizierung zu vehrindern. Demgegenüber ist aber in Ländern, die eine Kennzeichnungspflicht für PolizistInnen kennen, ein weitaus geringeres Maß an polizeilicher Willkür und polizeilichen Übergriffen festzustellen. Ob das wirklich nur Zufall ist?