[107,1] Zwangsarbeiterausstellung eröffnet

Am vergangenem Freitag eröffnete in der Göttinger Lokhalle die Ausstellung „Auf der Spur europäischer Zwangsarbeit. Südniedersachsen 1939-1945″. Sie thematisiert das Schicksal von Zwangsarbeitern in unserer Region. Benjamin Laufer war für sie in der Lokhalle.

[107,1] Demonstration gegen Abschiebungen in das Kosovo

Ende August gab es in Göttingen die letzte Demonstration von Abschiebungsgegnern. Bereits damals richtete sich der Protest gegen die drohende Abschiebung von Roma in das Kosovo. Jetzt hat die befürchtete Abschiebewelle begonnen: heute sollen zwei Familien aus Göttingen abgeschoben werden. Dagegen protestierten gestern Nachmittag 150 Menschen. Benjamin Laufer hat die Demonstration für sie begleitet.

[107,1] Die Nicht-Entschädigungspolitik der BRD

Die Deutschen haben im zweiten Weltkrieg zahllose Kriegsverbrechen begangen. Zahllos sind auch ihre Opfer, die noch heute für eine Entschädigung kämpfen müssen. Gestern Abend hielt der Hamburger Rechtsanwalt Martin Klinger im DGB-Haus einen Vortrag über den Umgang der Bundesregierung mit den Forderungen der NS-Opfer. Benjamin Laufer hat die Veranstaltung für Sie besucht.

Polizeiübergriff auf mich und Stellungnahme

Auf der Demonstration zum Gedenken an den Tod Conny Wessmanns am 14.11.09 in Göttingen wurde ich von der Polizei geschlagen, geschubst und getreten. Dieses Video dokumentiert die Situation:


Ich beobachte seit Langem Demonstrationen als Journalist. Oft genug habe ich Situationen beobachtet, bei der die Polizei über die Stränge schlägt, sich unverhältnismäßig und rechtswidrig verhält. Solche Situationen gibt es immer wieder und sie sind auch zu genüge dokumentiert. Und um sie dokumentieren zu können, führe ich eine Videokamera mit. Das ist meine demokratische Funktion in diesem Moment: die Überwachung der Exekutive.

In diesem Sinne habe ich eben doch eine Sonderfunktion und auch besondere Rechte. Ich darf Orte betreten, die einE DemonstrantIn nicht betreten darf, solange ich die Polizei nicht in ihrer Arbeit behindere. Und das habe ich nicht getan, es sei denn das bloße dokumentieren der polizeilichen Maßnahmen wird mir als Behinderung ausgelegt. Ich habe vielmehr erlebt, wie die Polizei mehrfach meine Arbeit behindert hat, mich von kritischen Situationen fern halten wollte, mich unsanft und unfreundlich behandelt hat.

Auf dem Video ist nicht direkt der Tritt zu sehen und auch nicht, dass ich einen Schlag vor die Brust bekommen habe. Das liegt vor Allem daran, dass es kein Drehbuch gab und ich mir vorher genau überlegen konnte, wo ich am Besten die Kamera hinstelle. Ich war überrascht und aufgeregt. Sehr sogar und ich denke, das ist nachvollziehbar. Dennoch ist zu sehen, wie eine Gruppe von Polizisten mit Kampfgeschrei auf friedliche Menschen zurennt und diese angreift. Zahlreiche Kollegen haben die Situation im Übrigen beobachtet. Ein Kameramann vom NDR ist ebenfalls angegangen worden.

Ich bin die ganze Zeit als Journalist erkennbar gewesen. Mein Presseausweis hing deutlich sichtbar an meiner Brust. Und ich habe das verbal ja auch mehr als deutlich gemacht. Das ist einerseits relevant, andererseits aber auch nicht. Denn auch, wenn ich nicht als Journalist dort gewesen wäre sondern einfach nur als normaler Bürger, wäre das Verhalten der Polizei falsch gewesen. Ohne Vorwarnung auf eine Gruppe von Menschen zuzurennen, sie zu treten, zu schlagen und zu schubsen, ohne das diese eine ernsthafte Bedrohung dargestellt hätten, ist Körperverletzung im Amt. Es sollte das gute Recht von jederman sein, polizeiliche Festnahmen zu beobachten. Wenn die Polizei sich dem entzieht, in dem sie die Maßnahme in einen Hinterhof verlegt, ist das doch eher angsteinflößend.

[107,1] Vorbereitungen zur „Conny-Demo“ am Samstag

Vor zwanzig Jahren kam die Antifaschistin Conny Wessmann bei einem Polizeieinsatz in Göttingen ums Leben. Sie rannte vor ein Auto auf der Weender Landstraße, als sie vor der Polizei flüchtete. In Erinnerung an ihren Tot findet morgen eine Demonstration in Göttingen statt. Benjamin Laufer hat sich die Vorbereitungen angesehen.

[tp] Kritik am Vorgehen der Polizei beim Hamburger Schanzenfest

Zahlreiche Polizisten bauen sich vor der St. Pauli Fankneipe „Jolly Roger“ auf und sprühen Unmengen von Reizgas durch die Eingangstür. Nach kurzer Zeit stürmt der Trupp in die Kneipe herein. So ist es auf einem [extern] Video zu sehen (ab Minute 3:11). Warum es zu dem Einsatz gegen die Kneipe kam, ist zunächst völlig unklar. Die Polizei schweigt mit Verweis auf interne Ermittlungen, spricht wenige Tage später dann von Barhockern, die aus der Kneipe auf die Beamten geworfen worden seien. Der Betreiberverein des „Jolly Roger“, Ballkult e.V., bestreitet dies. (mehr…)

Zivilpolizei bei Versammlungen in Räumen rechtswidrig

Die Polizei darf Versammlungen in geschlossenen Räumen nur aufsuchen, wenn es konkrete Hinweise auf Gefahren oder Störungen gibt. Das hat das hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Im Jahr 2006 hatte der Versammlungsleiter zwei auf einer Podiumsdiskussion anwesenden Zivilpolizisten des Raumes verwiesen. Das juristische Nachspiel endet nun gar damit, dass die Rechtsaufaffassung des Gerichts Eingang in das neue bayerische Versammlungsgesetz finden soll.

Mehr bei der Süddeutschen Zeitung (Artikel / Kommentar).

Überzeugungstäter stoppen!

In Hamburg werden gerade vor dem Verwaltungsgericht zwei Verfahren wegen polizeilicher Willkür in Zusammenhang mit Demonstrationen geführt. Zur Verhandlung stehen zwei Demonstrationsauflösungen durch die Polizei, die als rechtswidrig empfunden werden. Kai von Appen hat dazu einen schönen Kommentar in der taz verfasst:

Die Lethargie scheint oft nachvollziehbar: Was bringt es denn, wenn das Verwaltungsgericht nach Jahren entscheidet, dass ein lang zurückliegender Polizeieingriff rechtswidrig war? Wen interessiert’s, könnte man sich fragen. Und doch ist das zu kurz gedacht.

Sicher: Polizeiführer wie Peter Born und Hartmut Dudde sind Überzeugungstäter. Sie wissen genau, was sie nicht dürfen – und sie tun es dennoch. So gibt Born zu, beim Schanzenfest den Schulterblatt-Boulevard aufgemischt zu haben, bevor es überhaupt zu Krawall gekommen ist. „Heute fangen wir mal an“, wollen Zeugen zudem aus dem Munde von Dudde an Kollegen gehört haben: „Haut mal schön rein.“

Doch Gerichtsurteile zeigen auch Wirkung. So bei der leidigen Praxis, das Tragen von Transparenten an der Seite einer Demo zu untersagen. Seitdem eine Klage bei Gericht anhängig ist, ist diese Auflage aus dem Repertoire gestrichen worden. Auch die Praxis der einschließenden Begleitung – „Wanderkessel“ genannt – steht zurzeit zur Disposition.

Und Urteile können den Politikern, die für die parlamentarische Kontrolle der Polizei zuständig sind, um die Ohren gehauen werden. Denn diese haben in den letzten Jahren zu oft Unrecht durch die Polizei obrigkeitshörig abgenickt – auch und gerade die oppositionellen Sozialdemokraten.

Und immer wieder Mügeln

Vor zwei Jahren kam es im Sächsischen Mügeln zu einer rassistischen Hetzjagd auf mehrere im Ort ansässige Inder, die bundesweite Aufmerksamkeit in dne Medien erzeugte. Das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung anlässlich eines zweiten Übergriffs wurde nun eingestellt. Eine Pressemitteilung der Opferberatungsstelle des RAA Sachsen e.V.:

Ohne Zweifel für den Angeklagten
Freispruch wegen gefährlicher Körperverletzung in Mügeln – ein Paradebeispiel für die Umkehrung der Täter-Opfer-Perspektive

Oschatz, 21.07.2009 – am Amtsgericht Oschatz wird wegen gefährlicher Körperverletzung an zwei indischen Staatsbürgern verhandelt. Bereits vor der Verhandlung versammeln sich mehrere augenscheinlich dem rechten Spektrum angehörige Sympathisanten der Angeklagten vor dem Amtsgerichtsgebäude. Diese zeigen auch im Gerichtssaal Präsenz und sorgen nicht zuletzt durch die zahlreichen abfälligen Kommentare für eine bedrohliche Atmosphäre.

Am 06.03.2009 hat ein Angeklagter massiv gegen die Tür der Pizzeria getreten, woraufhin zwei Inder rausgingen, um nachzuschauen, was los war, während ein anderer die Polizei rief. Diese Handlung wurde vom Richter Stitterich als Provokation gewertet: „Sie wissen doch, was in Mügeln los war. Man probt doch nicht den Aufstand und rennt hinterher, weil jemand gegen die Tür getreten hat.“ (Quelle: OAZ vom 22.07.09). Die Darstellung des Sachverhaltes durch die zwei Mügelner Angeklagten basiert auf Notwehr. Die dritte an dem Vorfall Beteiligte, die gleichzeitig Schwester des einen und Ex-Freundin des anderen Angeklagten ist, habe nach einem Streit mit ihrem damaligen Freund kehrt gemacht. Die Angeklagten hörten, wie sie daraufhin angeblich schrie, man solle sie in Ruhe lassen. Daraufhin sei es zu der Auseinandersetzung zwischen den beiden Angeklagten und Indern gekommen, wobei die letztgenannten als „dunkle Gestalten“ und somit als bedrohlich wahrgenommen wurden.

Aus der Sicht der Opferberatung stellt sich der Sachverhalt ganz anders dar. Die Inder verfolgten lediglich das Ziel, die Täter bis zum Eintreffen der Polizei zu identifizieren. „Hinterher gerannt“, wie es auch in der damaligen Pressemitteilung der Polizei hieß, ist keiner. Des Weiteren ist der Vorwurf an die Inder, raus gegangen zu sein, nicht haltbar. Zum einen bringt man dadurch zum Ausdruck, was bereits traurige Realität ist: die Inder können sich in Mügeln nicht frei und zu jeder Uhrzeit bewegen. Als Appell schwingt mit: sie sollen es auch gar nicht.
Zum anderen gibt man ihnen dadurch eine Mitschuld an der Tat, was mit fatalen Folgen für die Betroffenen einhergeht.

Dass sich die Angeklagten und die Zeugen durch die Betroffenen bedroht gefühlt haben sollen und somit eine Situation, die eine Notwehr begründet, entstanden sei, ist unglaubwürdig. Die Betroffenen haben ihren Angreifern keinerlei Anlass dazu gegeben, auf sie einzuschlagen. Wenn man in Mügeln nachts ein Bedrohungsszenario vorfindet, welches von dort umherziehenden „Leuten mit Elektroschockern und Pfefferspray“ ausgeht, fragt man sich, von wem diese Bedrohung ausgeht. Von den Betroffenen jedenfalls nicht. Dass solche Verhältnisse als Rechtfertigung für die Gewaltanwendung reichen, kann als ein Freifahrtschein für weitere Gewaltdelikte gewertet werden. Wenn keine Sanktionierung der Täter erfolgt, bekräftigt das ihre Haltung und senkt ihre Hemmschwelle für die Ausübung weiterer Straftaten.

Sowohl der Staatsanwalt als auch der Richter waren da anderer Meinung. Die Version der Angeklagten wurde als glaubwürdig eingeschätzt, wobei die Aussagen des Opfers und der Zeugen kaum Beachtung fanden. Dieser Umstand führt zur tiefen Enttäuschung der Betroffenen und untergräbt ihr Vertrauen in die Schutzfunktion der Justiz.



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